Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
25 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Apel, Philipp, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Blum, Georg, Schwarme, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.02.2024
Turba |
24 |
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Prokura erloschen:
Hartmann, Michael, Herzberg am Harz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.10.2022
Turba |
HRB 112072: EWAB Engineering GmbH, Hann. Münden, Zum Lichtblick 2, 34346 Hann. Münden. Prokura erloschen: Polzer, Andreas, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Blum, Georg, Schwarme, * ‒.‒.‒‒.
HRB 112072: EWAB Engineering GmbH, Hann. Münden, Zum Lichtblick 2, 34346 Hann. Münden. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Köhler, Mathias, Hann. Münden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 112072: EWAB Engineering GmbH, Hann. Münden, Zum Lichtblick 2, 34346 Hann. Münden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2021 mit der EWAB Engineering GmbH, Deggendorf mit Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf HRB 3814) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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