EWE ENERGIE AG, Oldenburg, Tirpitzstraße 39, 26122 Oldenburg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform, der EWE VERTRIEB GmbH (Amtsgericht Oldenburg HRB 207052), am 30.08.2012 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EWE ENERGIE AG, Oldenburg, Tirpitzstraße 39, 26122 Oldenburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Hauptversammlung vom 08.08.2012 in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma EWE VERTRIEB GmbH mit Sitz in Oldenburg formwechselnd umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EWE ENERGIE AG, Oldenburg, Tirpitzstraße 39, 26122 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 15.05.2012 und der Gesellschafterversammlung der Dreizehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 15.05.2012 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Portfoliomanagement") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Dreizehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dreizehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg, die ihrerseits in EWE TRADING GmbH umfirmiert hat, (Amtsgericht Oldenburg HRB 204423) übertragen.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EWE ENERGIE AG, Oldenburg, Tirpitzstraße 39, 26122 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 15.05.2012 und der Gesellschafterversammlung der STS Systemtechnik und Software Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 15.05.2012 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Gasspeicher") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die STS Systemtechnik und Software Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Oldenburg, die ihrerseits in EWE GASSPEICHER GmbH umfirmiert hat (Amtsgericht Oldenburg HRB 201793) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EWE ENERGIE AG, Oldenburg, Tirpitzstraße 39, 26122 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.05.2012 und der Gesellschafterversammlung der Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 03.05.2012 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung an der Gastransport Nord GmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 206347) übertragen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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