EWS GmbH, Rostock, Werftstraße 5, 18057 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2012 mit der STG Schulträgergesellschaft für Bildung und Beruf gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 5871) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 11.02.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: GmbH