EWS gemeinnütziges Bildungswerk für Sprachstudien-Schulträger GmbH, Köln (Hardefuststr. 1, 50667 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EWS Wirtschafts- und Sprachenschulung gemeinnützige GmbH am 18.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EWS gemeinnütziges Bildungswerk für Sprachstudien-Schulträger GmbH, Köln (Hardefuststr. 1, 50667 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 07.08.2006 mit der EWS Wirtschafts- und Sprachenschulung gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 5871) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EWS gemeinnütziges Bildungswerk für Sprachstudien-Schulträger GmbH, Köln (Hardefuststr. 1, 50667 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Scholz, Frank.
EWS gemeinnütziges Bildungswerk für Sprachstudien-Schulträger GmbH, Köln (Hardefuststr. 1, 50667 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2005 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen sowie die §§ 4 (Stammkapital) und 7 Abs. 6 (Stimmrecht) des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu ändern.