HRB 714180: EXC-S GmbH, Reilingen, Wilhelmstr. 78, 68799 Reilingen. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Dr. Weible, Heinz, Mörlenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 714180: EXC-S GmbH, Reilingen, Wilhelmstr. 78, 68799 Reilingen. Prokura infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Amts wegen nach § 384 FamFG gelöscht: Barghahn, Peter, Buchholz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 1 IN 1170/15) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
EXC-S GmbH, Reilingen, Wilhelmstr. 78, 68799 Reilingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2012. Geschäftsanschrift: Wilhelmstr. 78, 68799 Reilingen. Gegenstand: Der Handel mit und die Erstellung von Software für Internet- und betriebswirtschaftliche Anwendungen; Outsourcing von Internet- und Standard-Software-Anwendungen sowie von Netzwerken; die Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen auf den Gebieten der Standard-Software-Anwendungen, der Internet-Nutzung, der Schnittstellenlösungen sowie die Neugestaltung von Geschäftsprozessen; der Handel mit Hard- und Softwareprodukten, die die vorgenannten Geschäftszweige unterstützen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Weible, Heinz, Mörlenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Barghahn, Peter, Buchholz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "exceptional solutions ag", Reilingen (Amtsgericht Mannheim HRB 422304) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.