HRA 706840: EXPERCASH Ltd. & Co. KG, Mannheim, Augustaanlage 59, 68165 Mannheim. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Eurocommerce Call Centre Solutions Ltd., Dublin / Irland (Unternehmensregister von Dublin 316850). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 706840: EXPERCASH Ltd. & Co. KG, Mannheim, Augustaanlage 59, 68165 Mannheim. (Die Erbringung technischer Dienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 10 Nr.9 ZAG, die zur Abwicklung von Internetzahlungen beitragen, bei denen die Gesellschaft jedoch zu keiner Zeit in den Besitz der zu übermittelnden Geldbeträge gelangt, insbesondere die Verarbeitung und Speicherung von Daten, das Erbringen vertrauensbildender Maßnahmen und Dienste zum Schutz der Privatsphäre, die Vornahme von Nachrichten- und Instanzenauthentisierung, die Bereitstellung von IT- und Kommunikationsnetzen sowie die Bereitstellung und Wartung von Software, Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck Lizenzen an Software erwerben und zu diesem ihrerseits Lizenzen an Dritte ausreichen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Augustaanlage 59, 68165 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Eurocommerce Call Centre Solutions Ltd., Dublin / Irland (Unternehmensregister von Dublin 316850). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EXPERCASH GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 352029) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.