HRB 15263: EXPERT's Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für Grundstücksentwicklung, Neuss, Kruppstraße 1 a, 41469 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 15263: EXPERT's Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für Grundstücksentwicklung, Neuss, Kruppstraße 1 a, 41469 Neuss. Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Hick, Heinz, Neuss, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hick, Heinz, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 21. Februar 2018 aufgelöst.
EXPERT's Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für Grundstücksentwicklung, Neuss, Kruppstraße 1 a, 41469 Neuss.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24. April 2009. Geschäftsanschrift: Kruppstraße 1 a, 41469 Neuss. Gegenstand: Projektentwicklung, d.h. die Mehrwertentwicklung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien, unter anderem durch - die Erarbeitung einer Nutzungs-, Entwicklungs- und/oder Baukonzeption, - die Grundstücksbewertung und Herstellung eines Interessenausgleiches zwischen allen Beteiligten, - die fachliche Begleitung bis zur genehmigungsfähigen Planreife. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hick, Heinz, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.