Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
|
500.000,00
EUR |
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2024 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR auf
500.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital)
des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
17.06.2024
Zotner |
11 |
|
250.000,00
EUR |
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2023 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 223.000,00 EUR auf
250.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital)
des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
14.07.2023
Zotner |
HRB 207006: EXTERN Messdienst GmbH, Weida, Am Weidaer Weg 3, 07570 Weida OT Hohenölsen. Die Eisermann & Hornig Messdienst GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 201641 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 207006: EXTERN Messdienst GmbH, Weida, Am Weidaer Weg 3, 07570 Weida OT Hohenölsen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stöhr, Rudolf, Elektronikingenieur, Hohenölsen. Einzelprokura: Voelkel, Anne-Kathrin, Jocketa, * ‒.‒.‒‒.
HRB 207006:EXTERN Messdienst GmbH, Weida, Am Weidaer Weg 3, 07570 Weida OT Hohenölsen.Die EXTERN Messdienst Partner GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 26747) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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