HRB 17521: EXTREM-INNENAUSBAU GmbH, Meerbusch, Am Lierzfeld 14, 40670 Meerbusch. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 17521: EXTREM-INNENAUSBAU GmbH, Meerbusch, Am Lierzfeld 14, 40670 Meerbusch. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 17521: EXTREM-INNENAUSBAU GmbH, Meerbusch, Am Lierzfeld 14, 40670 Meerbusch. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 143/15) vom 9. November 2015 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 21553:EXTREM-INNENAUSBAU GmbH, Haan, Pfalzstr. 3, 42781 Haan.Der Sitz ist nach Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 17521) verlegt.
HRB 17521:EXTREM-INNENAUSBAU GmbH, Meerbusch, Am Lierzfeld 14, 40670 Meerbusch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 3. Dezember 2008. Die Gesellschafterversammlung vom 13. Januar 2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2. und mit ihr die Sitzverlegung von Haan (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 21553) nach Meerbusch beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Lierzfeld 14, 40670 Meerbusch. Gegenstand: Holz-, Kunststoff-, Metallbearbeitung, Messebau, Innenausbau, Ladenbau, Dekoration, Möbelanfertigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Arvanitakis, Nikolaos, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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