HRB 208242: EZG Ankum GmbH, Ankum, Tütingen 7, 49577 Ankum. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurden Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 11 (Veräußerungsbeschränkung, Ankaufsrecht) sowie § 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel mit Kartoffeln und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Produktionsmittel, insbesondere die Bündelung der von den Gesellschaftern in ihren Betrieben erzeugten Kartoffeln und deren gemeinsame Vermarktung im Sinne des Agrarmarktstrukturrechtes.
HRB 208242:EZG Ankum GmbH, Ankum, Tütingen 7, 49577 Ankum.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2014. Geschäftsanschrift: Tütingen 7, 49577 Ankum. Gegenstand: der Handel mit Kartoffeln und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Produktionsmittel. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Geschäfte der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hellmich, Stephan, Wallenhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des nicht eingetragenen wirtschaftlichen Vereins Erzeugergemeinschaft für Kartoffeln zur Herstellung von Veredelungsprodukten Ankum und Umgebung w.V. mit Sitz in Ankum nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.