Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Gewinnverteilung, Vorabausschüttung) beschlossen. |
a)
08.01.2025
Sennekamp |
HRB 19363: EZI - Ingenieure GmbH, Solingen, Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen. Bestellt als Geschäftsführer: Roesler, Sebastian, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Roesler, Sebastian, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19363: EZI - Ingenieure GmbH, Solingen, Remscheider Str. 37, 42659 Solingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen.
HRB 19363: EZI - Ingenieure GmbH, Solingen, Remscheider Str. 37, 42659 Solingen. Einzelprokura: Groß, Matheus Jakob, Bremen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19363: EZI - Ingenieure GmbH, Solingen, Remscheider Str. 37, 42659 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2016 mit der Eusani & Wegner Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 28434 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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