Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Deutsch, Andreas, Lehrte, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.01.2023
Bödrich |
HRB 2655: EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Hannover, Theaterstr. 2, 30159 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kache, Hanns, Nordstemmen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Steuerberg, Peter, Wunstorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2655: EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Hannover, Theaterstr. 2, 30159 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Braunsberger, Tobias, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2655: EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Hannover, Theaterstr. 2, 30159 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Eckardt, Christian, Neustadt, * ‒.‒.‒‒.
EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Hannover, Theaterstr. 2, 30159 Hannover. Geschäftsanschrift: Theaterstr. 2, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2012 mit der TEMACON Technology Marketing Consultants GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 55896) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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