Eagle Cable Vertriebs-GmbH, Ballrechten-Dottingen, Untermatten 14, 79282 Ballrechten-Dottingen.Der zwischen der Gesellschaft und der "Eagle Cable GmbH, vormals in-akustik Beteiligungs-GmbH", Ballrechten-Dottingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 310490) am 21.08.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 28.07.2009 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.07.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Eagle Cable Vertriebs-GmbH, Ballrechten-Dottingen, Untermatten 14, 79282 Ballrechten-Dottingen.Geschäftsanschrift: Untermatten 14, 79282 Ballrechten-Dottingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.07.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "in-akustik Beteiligungs-GmbH", Ballrechten-Dottingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 310490) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanngemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.