HRA 708858: EarReality iR oHG, Heidelberg, Obere Neckarstraße 11, 69117 Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 mit Nachtrag vom 09.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2019 und 09.09.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EarReality GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 734223) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
69117 Heidelberg
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: oHG