EaseCap Solutions GmbH, Frankfurt am Main, c/o TMF Deutschland AG, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
EaseCap Solutions GmbH, Frankfurt am Main, c/o TMF Deutschland AG, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: c/o TMF Deutschland AG, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Rutovitz, Philip, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
EaseCap Solutions GmbH, Frankfurt am Main, (Eschenheimer Anlage, 60316 Frankfurt am Main).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2008 mit Änderung vom 13.10.2008. Gegenstand: die Beratung auf dem Gebiet der Informationstechnologie und die Entwicklung von Software sowie deren Vertrieb mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Systemen. Stammkapital: 600.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Rutovitz, Philip, Liederbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Easetec AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 49503). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.