Eaton Automation GmbH, Bonn, Hein-Moeller-Straße 7 - 11, 53115 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2011 mit der Eaton Industries GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 285) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 03.08.2011 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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