Eberhard Brüninghaus Metallwarenfabrik GmbH & Co. KG, Altena (Altenaer Str. 49, 58762 Altena). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Möhling GmbH & Co. am 16.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Eberhard Brüninghaus Metallwarenfabrik GmbH & Co. KG, Altena (Altenaer Str. 49, 58762 Altena). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 mit der Möhling GmbH & Co. mit Sitz in Altena (Amtsgericht Iserlohn, HRA 3728) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.