Eberhard Katz e.K., Berlin(Ansbacher Str. 17 - 19, 10787 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grundlage des Ausgliederungsvertrages vom 29.08.2006 sowie des Gesellschafterbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 ist das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens als Gesamtheit auf die Versicherungs- und Finanzdienst Katz & Meyer oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 38087 B) übergegangen (Ausgliederung zur Aufnahme).; Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: eK