HRA 727945: Eberhardt + Schneider GmbH & Co. KG, Cleebronn, Maybachstraße 2, 74389 Cleebronn. Firma geändert; nun: Eberhardt GmbH & Co. KG.
Eberhardt + Schneider GmbH & Co. KG, Cleebronn, Maybachstraße 2, 74389 Cleebronn. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Armaturenfabrik Franz Schneider GmbH + Co. KG", Nordheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 102626) am 29.08.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eberhardt + Schneider GmbH & Co. KG, Cleebronn, Maybachstraße 2, 74389 Cleebronn. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Armaturenfabrik Franz Schneider GmbH + Co. KG", Nordheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 102626) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2013 den Teilbereich Blechbearbeitung auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Eberhardt + Schneider GmbH & Co. KG, Cleebronn, Maybachstraße 2, 74389 Cleebronn. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Eberhardt GmbH & Co. KG", Cleebronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 727263) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2013 Teile ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Eberhardt + Schneider GmbH & Co. KG, Cleebronn, Maybachstraße 2, 74389 Cleebronn. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Eberhardt GmbH & Co. KG", Cleebronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 727263) am 22.08.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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