Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des
Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Stephan, Gabriela, Hörselberg-Hainich OT
Reichenbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.06.2023
Thieme |
HRA 502913: Eckard Stephan Holztransport e.K., Inhaber: Gabriele Stephan, Hörselberg-Hainich, Schulstraße 19, 99820 Hörselberg-Hainich OT Reichenbach. Firma geändert, nun: Neue Firma: Eckard Stephan Holztransport e.K., Inhaber: Eckard Stephan. Ausgeschieden: Inhaber: Stephan, Gabriele, geb. Herold, Hörselberg-Hainich OT Reichenbach, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Inhaber: Stephan, Eckard, Hörselberg-Hainich, * ‒.‒.‒‒.
HRA 502913: Eckard Stephan Holztransport e.K., Hörselberg-Hainich, Schulstraße 19, 99820 Hörselberg-Hainich OT Reichenbach. Neue Firma: Eckard Stephan Holztransport e.K., Inhaber: Gabriele Stephan. Ausgeschieden: Inhaber: Stephan, Eckard, Hörselberg-Hainich, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Inhaber: Stephan, Gabriele, geb. Herold, Hörselberg-Hainich OT Reichenbach, * ‒.‒.‒‒.
Eckard Stephan Holztransport e.K., Hörselberg-Hainich, Schulstraße 19, 99820 Hörselberg-Hainich OT Reichenbach. (ist der Holztransport und andere Transportleistungen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Schulstraße 19, 99820 Hörselberg-Hainich OT Reichenbach. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Stephan, Eckard, Hörselberg-Hainich, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Eckard Stephan Holztransport GmbH, mit dem Sitz in Hörselberg-Hainich (Amtsgericht Jena HRB 506946) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.