Eckes Grundstücksverwaltungs GmbH, Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Eckes-Granini International GmbH am 26.01.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Eckes Grundstücksverwaltungs GmbH, Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.12.2009 mit der Eckes-Granini International GmbH mit Sitz in Nieder-Olm (Amtsgericht Mainz HRB 653) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eckes Grundstücksverwaltungs GmbH, Nieder-Olm, (Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2009 mit der FALCATUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nieder-Olm (Amtsgericht Mainz, HRB 41791) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eckes Grundstücksverwaltungs GmbH, Nieder-Olm, (Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm).Nicht mehr Geschäftsführer: Thies, Axel, Diplom-Kaufmann, Nieder-Olm.
Eckes Grundstücksverwaltungs GmbH, Nieder-Olm (Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm). Prokura erloschen: Bohne, Siegfried, Nieder-Olm; Grey, Matthias U., Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kieras, Frank, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Nickles, Wolfgang, Bodenheim, * ‒.‒.‒‒; Dr. Sierig, Maxime Regine, Mainz, * ‒.‒.‒‒.