Eckhard Thölke Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Lohne (Kantstrasse 22, 49393 Lohne). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Eckhard Tölke e.K. mit Niederlassung in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 201329) am 15.08.2008 wirksam geworden.
Eckhard Thölke Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Lohne (Kantstrasse 22, 49393 Lohne). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.05.2008 mit Änderung vom 11.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 und 11.08.2008 das Vermögens der Firma Eckhard Thölke e.K. mit Niederlassung in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 201329) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.