Ecolith - Zeolithe GmbH, Schwandorf (Alustr. 50-52, 92421 Schwandorf). Die Verschmelzung wurde am 22.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRB 1890).
Ecolith - Zeolithe GmbH, Schwandorf (Alustr. 50-52, 92421 Schwandorf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ALSI- PENTA Zeolithe GmbH mit dem Sitz in Schwandorf (Amtsgericht Amberg HRB 1890) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ecolith - Zeolithe GmbH, Schwandorf (Alustr. 50-52, 92421 Schwandorf). Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2006 hat die Änderung des § 9 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Witzany, Gerhard, Regensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.