HRB 163650 B: Econat Estate GmbH, Berlin, Sesenheimer Straße 14, 10627 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Sesenheimer Straße 14, 10627 Berlin
HRB 163650 B: Econat Estate GmbH, Berlin, Storkwinkel 2, 10711 Berlin. Firma: Econat Estate GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Storkwinkel 2, 10711 Berlin; Gegenstand: Die Errichtung, der Ausbau und der Betrieb eines Hotels und einer betreuten Wohnanlage sowie der An-und Verkauf und die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 150.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Ziskine, Alexandre, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Fidan-Ziskine, Anna, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; 2. Ziskine, Siemon, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.11.2013 mit Neufassung vom 15.12.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit (Teilbetrieb Hotel) der Harold Sachsen GmbH mit Sitz in Crottendorf (Amtsgericht Chemnitz, HRB 26321), jetzt firmierend als ALANBER GmbH mit künftigem Sitz in Berlin auf Grund des Spaltungsplans vom 28.11.2013;15.12.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.