HRB 44488: Edelmann Logistik GmbH, Bielefeld, Schlangenstraße 9 A, 33607 Bielefeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.08.2021 wirksam geworden.
HRB 44488: Edelmann Logistik GmbH, Bielefeld, Schlangenstraße 9 A, 33607 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2021. Geschäftsanschrift: Schlangenstraße 9 A, 33607 Bielefeld. Gegenstand: folgende Leistungen: Stückguttransport national und international, Filiallogistik, Kühltransporte, Containerlogistik und Express-Transporte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann Geschäfte aller Art tätigen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Edelmann, Thomas, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Edelmann, Sascha, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Edelmann Logistik Inhaber Thomas Edelmann e.K. mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 17082 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.07.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.