Edelstahlwerke Buderus Aktiengesellschaft, Wetzlar (Buderusstraße 25, 35576 Wetzlar). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wetzlar HRB 5241) am 23.3.2006 wirksam geworden.
Edelstahlwerke Buderus Aktiengesellschaft, Wetzlar (Buderusstraße 25, 35576 Wetzlar). Prokura erloschen: Högler, Walter, Ransbach-Baumbach, * ‒.‒.‒‒; Laufs, Rolf, Schwerte. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.3.2006 im Wege des Formwechsels in die Buderus Edelstahl GmbH mit Sitz in Wetzlar umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.