HRB 26127: Edelweiß - Wohnen und Pflege im Alter GmbH, Lauter-Bernsbach, Antonsthaler Straße 15, 08315 Lauter-Bernsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2018 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Betrieb von Altenpflegeheimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens, Pflegedienstleistungen, Betrieb von Tagespflegen, alle Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
HRB 26127: Edelweiß - Wohnen und Pflege im Alter GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Karlsbader Straße 16, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2016 hat die Änderung des § 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Lauter-Bernsbach. Änderung der Geschäftsanschrift: Antonsthaler Straße 15, 08315 Lauter-Bernsbach.
Edelweiß - Wohnen und Pflege im Alter GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Karlsbader Straße 16, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2010. Geschäftsanschrift: Karlsbader Straße 16, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Altenpflegeheimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie Erbringung von Pflegedienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wagner, Andreas, Schwarzenberg/Erzgeb. ‒.‒.‒‒; Zimmer, Heike, Schwarzenberg/Erzgeb. OT Bermsgrün, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Pflegedienst Edelweiß Wagner & Zimmer OHG, mit dem Sitz in Schwarzenberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6941).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.