HRB 50295: Edgar Fuchs Cook Factory GmbH, Offenbach am Main, Berliner Straße 312, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Julian, Glattbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 50295: Edgar Fuchs Cook Factory GmbH, Offebach am Main, Berliner Straße 312, 63067 Offenbach am Main. Offenbach am Main.
HRA 9015: Edgar Fuchs oHG, Offenbach am Main (Berliner Straße 312, 63067 Offenbach am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Edgar Fuchs Cook Factory GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50295) am 04.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 50295: Edgar Fuchs Cook Factory GmbH, Offebach am Main, Berliner Straße 312, 63067 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2017. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 312, 63067 Offenbach am Main. Groß- und Einzelhandel mit Hotel- und Küchenbedarf. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Harald, Glattbach, * ‒.‒.‒‒; Fuchs, Michael, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Edgar Fuchs OHG mit dem Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 9015). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.