HRB 15447: Eduard Lutz Schrauben - Werkzeuge GmbH, Gersthofen, Dieselstraße 15, 86368 Gersthofen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Arnold, Stefan, Bopfingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15447: Eduard Lutz Schrauben - Werkzeuge GmbH, Gersthofen, Dieselstraße 15, 86368 Gersthofen. Bestellt: Geschäftsführer: Arnold, Stefan, Bopfingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15447: Eduard Lutz Schrauben - Werkzeuge GmbH, Gersthofen, Dieselstraße 15, 86368 Gersthofen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Eduard Lutz Schrauben - Werkzeuge Neuburg GmbH mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 27491) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 750.000,00 EUR.
HRB 15447: Eduard Lutz Schrauben - Werkzeuge GmbH, Gersthofen, Dieselstraße 15, 86368 Gersthofen. Die Eduard Lutz Schrauben - Werkzeuge Neuburg GmbH mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 27491) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15447: Eduard Lutz Schrauben - Werkzeuge GmbH, Gersthofen, Dieselstraße 15, 86368 Gersthofen. Die Kircher Beschläge - Werkzeuge GmbH mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 26193) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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