HRB 580598: Eduard Müller Wohn-Industriebau und Sanierungsgesellschaft mbH, Überlingen, Seehaldenstraße 28, 88662 Überlingen. Nicht mehr Liquidator: Müller, Christel, geb. Stamm, Überlingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Pochhammer, Anja Martina, geb. Müller, Überlingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Pochhammer, Anja Martina, geb. Müller, Überlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 580598: Eduard Müller Wohn-Industriebau und Sanierungsgesellschaft mbH, Überlingen, Seehaldenstraße 28, 88662 Überlingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Christel, geb. Stamm, Überlingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Müller, Christel, geb. Stamm, Überlingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 580598:Eduard Müller Wohn-Industriebau und Sanierungsgesellschaft mbH, Überlingen, Seehaldenstraße 28, 88662 Überlingen.Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Christel, geb. Stamm, Überlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Eduard, Überlingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Müller, Christel, geb. Stamm, Überlingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Pochhammer, Anja, Nordstrand, * ‒.‒.‒‒.
Eduard Müller Wohn-Industriebau und Sanierungsgesellschaft mbH, Überlingen, Seehaldenstraße 28, 88662 Überlingen.Geschäftsanschrift: Seehaldenstraße 28, 88662 Überlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Manske u. Partner Bauträger-Immobilien GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 503352) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.