HRB 16282: Eduard Michelis gGmbH, Münster, Hoppendamm 33, 48151 Münster. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hoppendamm 29, 48151 Münster.
HRB 16282: Eduard Michelis gGmbH, Münster, Hoppendamm 33, 48151 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2016. Geschäftsanschrift: Hoppendamm 33, 48151 Münster. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche im Sinne der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der göttlichen Vorsehung, Münster, insbesondere durch die Förderung und den Betrieb von stationären Einrichtungen und ambulanten Angeboten der Altenhilfe, insbesondere heimverbundenes Wohnen, sowie den Betrieb eines Mittagstisches für alte und kranke Menschen. Insbesondere betreibt die Gesellschaft das Altenheim Eduard-Michelis-Haus, Gladbeck. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit dem Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz e.V., der Altenheim Friedrichsburg gGmbH und der Stiftung der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bestellt als Geschäftsführer: Runde, Martin, Greven, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sozialeinrichtungen der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz e. V., Münster (Amtsgericht Münster, VR 4652) nach Maßgabe des Beschlusses vom 30.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.