Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
|
|
|
c)
Ausgeschieden:
2. Winter-Schulze, Madeleine
Die Einlage ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf
folgenden damit neu in die Gesellschaft eingetretenen
Kommanditisten übergegangen:
5.
Madeleine Winter-Schulze Vermögensverwaltung
GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 235805 B)
575.203,37 EUR |
a)
24.01.2023
Schneider |
HRA 12952 B: Eduard Winter GmbH & Co. KG, Berlin, Kurfürstendamm 106, 10711 Berlin. Prokura: 1. D'Andrea, Ines, * ‒.‒.‒‒, Michendorf; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; 2. Leffler, Kathrin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen
"Eduard Winter Nachlass" Vermögens-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft für Beteiligung und Werbung, Berlin, Kurfürstendamm 106, 10711 Berlin. Firma: Geändert, nun:; Eduard Winter GmbH & Co. KG Änderung zu Nr. 1:; Persönlich haftender Gesellschafter:; Eduard Winter Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 4391 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
"Eduard Winter Nachlass" Vermögens-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft für Beteiligung und Werbung, Berlin, Kurfürstendamm 106, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Eduard Winter GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin ( Amtsgericht Charlottenburg, HRA 11801) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..