Efaflex Transport- und Lager-Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bruckberg, Landkreis Landshut (Fliederstr. 14, 84079 Bruckberg). Die Verschmelzung wurde am 24.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRA 8020).
Efaflex Transport- und Lager-Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bruckberg, Landkreis Landshut (Fliederstr. 14, 84079 Bruckberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EFAFLEX Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bruckberg (Amtsgericht Landshut HRA 8020) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Efaflex Transport- und Lager-Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bruckberg, Landkreis Landshut (Fliederstr. 14, 84079 Bruckberg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 1.935,40 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammeinlagen) und 6 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR. Die EFAFLEX Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Bruckberg (Amtsgericht Landshut HRB 4721) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.