Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Gera vom 30.05.2024 (Az. 8 IN 70/24) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
nach § 65 GmbHG. |
a)
10.06.2024
Schneider |
8 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Gera vom 13.03.2024 (Az. 8 IN 70/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts
wegen eingetragen. |
a)
20.03.2024
Taubert |
HRB 201858: Efbe Elektrogeräte GmbH, Bad Blankenburg, Gustav-Töpfer-Str. 6, 07422 Bad Blankenburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Tischer, Michael, Königsee-Rottenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201858:Efbe Elektrogeräte GmbH, Bad Blankenburg, Gustav-Töpfer-Str. 6, 07422 Bad Blankenburg.Prokura erloschen: Heinze, Olaf, Königsee-Rottenbach, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Tischer, Michael, Großbreitenbach, * ‒.‒.‒‒.
Efbe GmbH, Bad Blankenburg, Gustav-Töpfer-Str. 6, 07422 Bad Blankenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Efbe Elektrogeräte GmbH. Die Efbe Elektrogeräte GmbH mit dem Sitz in Bad Blankenburg (Amtsgericht Jena HRB 210561) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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