Egana Schmuck und Perlen GmbH, Offenbach am Main (Kaiserstraße 39-49, 63065 Offenbach am Main). Die Verschmelzung ist im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers EganaGoldpfeil Deutschland GmbH (vormals Egana Deutschland GmbH) mit Sitz in Offenbach am Mai (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40775) am 24.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Egana Schmuck und Perlen GmbH, Offenbach am Main (Kaiserstraße 39-49, 63065 Offenbach am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Egana Deutschland GmbH (zukünftig: EganaGoldpfeil Deutschland GmbH) mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.