HRB 718508: Egelhof Transporte GmbH, Neuenburg am Rhein, Otto-Hahn-Straße 5, 79395 Neuenburg am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführerin: Egelhof, Ingrid Auguste, geb. Lanz, Neuenburg am Rhein, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Egelhof, Andreas, Chalampe / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 718508: Egelhof Transporte GmbH, Neuenburg am Rhein, Otto-Hahn-Straße 5, 79395 Neuenburg am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2018. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 5, 79395 Neuenburg am Rhein. Gegenstand: Die Vornahme von Transporten, die Frachtvermittlung, der Güterkraftverkehr, die Transportlogistik, Vermietungen und andere diesem Zweck dienliche Vorhaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführerin: Egelhof, Ingrid Auguste, geb. Lanz, Neuenburg am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Egelhof, Ingrid Auguste, geb. Lanz, Neuenburg am Rhein, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin der Firma "Ingrid Egelhof e. K.", Neuenburg am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705620), betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.06.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.