HRA 705141: Ehrfeld Autovermietung e.K., Lauda-Königshofen, Am Wörth 2, 97922 Lauda-Königshofen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 705141: Ehrfeld Autovermietung e.K., Lauda-Königshofen, Am Wörth 2, 97922 Lauda-Königshofen. Ausgeschieden als Inhaber: Ehrfeld, Andreas, Lauda-Königshofen, * ‒.‒.‒‒. Neuer Inhaber: In ungeteilter Erbengemeinschaft: a) Manfred Emil Ehrfeld, Lauda-Königshofen, geb. ‒.‒.‒‒ b) Hildegard Weitzel, geb. ‒.‒.‒‒, Lauda-Königshofen.
HRA 705141: Ehrfeld Autovermietung e.K., Lauda-Königshofen, Am Wörth 2, 97922 Lauda-Königshofen. Neuer Inhaber: Ehrfeld, Manfred Emil, Lauda-Königshofen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Inhaber: In ungeteilter Erbengemeinschaft: a) Manfred Emil Ehrfeld, Lauda-Königshofen, geb. ‒.‒.‒‒ b) Hildegard Weitzel, geb. ‒.‒.‒‒, Lauda-Königshofen.
Ehrfeld Autovermietung e.K., Lauda-Königshofen, Am Wörth 2, 97922 Lauda-Königshofen. (Der Betrieb einer Autovermietung und damit zusammenhänger Tätigkeiten wie An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, der Betrieb einer Waschstraße, einer Kfz.-Reparaturwerkstätte, eines Autoelektrik-Dienstes, eines Handels mit Kfz.-Ersatzteilen und -zubehör.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Am Wörth 2, 97922 Lauda-Königshofen. Inhaber: Ehrfeld, Andreas, Lauda-Königshofen, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ehrfeld GmbH", Lauda-Königshofen (Amtsgericht Mannheim HRB 560511) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.