Ehrgenia GmbH Personaldienstleistungen, Lüneburg, (Rote Straße 10, 21335 Lüneburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mumme Personaldienstleistungen GmbH am 24.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Ehrgenia GmbH Personaldienstleistungen, Lüneburg (Rote Straße 10, 21335 Lüneburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Mumme Personaldienstleistungen GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 3500) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ehrgenia GmbH Personaldienstleistungen, Lüneburg (Rote Straße 10, 21335 Lüneburg). Bestellt als Geschäftsführer: Mumme, Peter, Wesel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ehrgenia GmbH Personaldienstleistungen, Lüneburg (Rote Straße 10, 21335 Lüneburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der EHRGENIA Logistk GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 200388) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.