HRB 2045: Ehrhardt & Hellmann, Bauunternehmung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Bexbacher Straße 64, 66424 Homburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrhardt, Klaus, Homburg, * ‒.‒.‒‒; Ehrhardt, Rolf, Homburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2045: Ehrhardt & Hellmann, Bauunternehmung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Bexbacher Straße 64, 66424 Homburg. Bestellt als Geschäftsführer: Ehrhardt, Christian, Homburg, * ‒.‒.‒‒; Ehrhardt, Michael Klaus, Homburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2045:Ehrhardt & Hellmann, Bauunternehmung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Bexbacher Straße 64, 66424 Homburg.Prokura erloschen: Kumpf, Dieter, Bad Schönborn, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gärtner, Oliver, Schönbrunn, * ‒.‒.‒‒.
Ehrhardt & Hellmann, Bauunternehmung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Bexbacher Straße 64, 66424 Homburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§6 (Bekanntmachungen), 7 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.750.000,00 EUR.
Ehrhardt & Hellmann, Bauunternehmung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Bexbacher Straße 64, 66424 Homburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2010 mit der Gesellschaft für Eigentumswohnungsbau Ehrhardt & Hellmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 2056) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Geschäftsanschrift: Bexbacher Straße 64, 66424 Homburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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