HRA 727732: Ehrler Druck e.K., Ditzingen, Johannes-Fuchs-Straße 6, 71254 Ditzingen. Firma geändert; nun: Ehrler Druck e.K. Inh.: Ehrler, Adelheid, Sersheim. Sitz verlegt; nun: Sersheim. Neue Geschäftsanschrift: Großsachsenheimer Straße 14, 74372 Sersheim. Neuer Inhaber: Ehrler, Adelheid, geb. Schneider, Sersheim, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Inhaber: Ehrler, Sersheim, * ‒.‒.‒‒. Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma übergegangen auf Ehrler, Adelheid, geb. Schneider, Sersheim, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Ehrler, Traugott Karl, Sersheim, * ‒.‒.‒‒.
Ehrler Druck e.K., Ditzingen, Johannes-Fuchs-Straße 6, 71254 Ditzingen. (Gegenstand des einzelkaufmännischen Unternehmens ist die Beratung zur Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, künstlerische Gestaltung von Plakaten und Belegen oder anderen Werbeträgern sowie Organisation der Ausführung der Aufträge. Im Fotosatz und in der Reproduktion werden die dazu notwendigen Filme und Druckträger hergestellt; Im Bereich Druck werden die Aufträge gedruckt und buchbinderisch bearbeitet). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Johannes-Fuchs-Straße 6, 71254 Ditzingen. Inhaber: Ehrler, Traugott Karl, Sersheim, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Golchert, Ruth, Vaihingen an der Enz, * ‒.‒.‒‒. Entstanden infolge Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ehrler GmbH, Design, Satz, Druck.", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 201532) auf das Vermögen das Alleingesellschafters Ehrler, Traugott, * ‒.‒.‒‒, aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2012 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.