Eich Fliesenfachhandel GmbH, Rheinstetten, Auerstr. 5, 76287 Rheinstetten.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.09.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Eich Fliesenfachhandel GmbH, Rheinstetten, Auerstr. 5, 76287 Rheinstetten.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Auerstr. 5, 76287 Rheinstetten. Bestellt als Geschäftsführer: Eich, Reinhard, Rheinstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Eich, Katja, Rheinstetten, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 mit Nachtrag vom 16.09.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2010 und 16.09.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Reinhard Eich Fliesenverlegung GmbH", Rheinstetten (Amtsgericht Mannheim HRB 107338) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.