Eichhorst & Wehnert Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Rothenburg (Dunkelhäuser 4, 02929 Rothenburg). Die Verschmelzung wurde am 08.03.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Eichhorst & Wehnert Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Rothenburg (Dunkelhäuser 4, 02929 Rothenburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tag mit der Eichhorst & Wehnert Garten- und Landschaftsbau GmbH mit dem Sitz in Rothenburg (Amtsgericht Dresden HRB 9318 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.