Eier- und Geflügelvertrieb Martin Schnitzer GmbH, Meinhard, Grubenstraße 42, 37276 Meinhard.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schnitzerhof Einzel- und Großhandel e.Kfm. (Amtsgericht Eschwege AZ: 60 HRA 2662) am 04.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Eier- und Geflügelvertrieb Martin Schnitzer GmbH, Meinhard, Grubenstraße 42, 37276 Meinhard.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schnitzerhof Einzel- und Großhandel e. Kfm. mit Sitz in Meinhard (60 AR 67/2010) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.