Eifelith Dämmsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Transportbeton München-Ost Gesellschaft mit beschränkter Haftung", München (Amtsgericht München HRB 42125), nunmehr "TMO GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 725501) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eifelith Dämmsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.06.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Transbeton Beteiligungs-GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 600079) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eifelith Dämmsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SCHWENK Betontechnik Geschäftsführungs GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4963) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eifelith Dämmsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fertigteilwerk Glöthe Verwaltungs-GmbH", Glöthe (Amtsgericht Stendal HRB 102389) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Eifelith Dämmsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WBC Beteiligungen GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4766) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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