Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Harnacke, Christoph Antonius, Meschede,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schrader, Olaf, Berlin, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.10.2023
Kratzberg
b)
Fall 17 |
HRB 100890: Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH, Peine, Bleicherwiesen 5, 31224 Peine. Prokura erloschen: Klein, Oliver, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100890: Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH, Peine, Bleicherwiesen 5, 31224 Peine. Nicht mehr Geschäftsführer: Mertens, Hans-Jörg, Peine, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klein, Oliver, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100890: Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH, Peine, Bleicherwiesen 5, 31224 Peine. Bestellt als Geschäftsführer: Harnacke, Christoph Antonius, Meschede, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 100890: Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH, Peine, Bleicherwiesen 5, 31224 Peine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2018 mit der Bad Oeynhausener Schallschutz GmbH, Bad Oeynhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 10466) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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