HRB 95596: Eiffage Infra-Rail GmbH, Düsseldorf, Landgrafenstraße 29, 44652 Herne. Mit der Eiffage Infra-Bau SE, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 81040) als herrschendem Unternehmen ist am 25.11.2021 / 26.11.2021 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 zugestimmt.
HRB 95596: Eiffage Infra-Rail GmbH, Düsseldorf, Landgrafenstraße 29, 44652 Herne. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2021. Geschäftsanschrift: Landgrafenstraße 29, 44652 Herne. Gegenstand: Die Durchführung von Tief-, Spezialtief-, Straßen-, Gleis-, Ingenieur- und Hochbauleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Bauwirtschaft und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen vornehmen. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hermsen, Jörg, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒; Rose, Jörg, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hüffer, Frank Alexander, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Eiffage Infra-Bau SE mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 81040) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.10.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.10.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.