GnR 452: Eigenheimgenossenschaft Hohenheimia eG, Stuttgart (Egilolfstr. 54, 70599 Stuttgart). Bestellt als Vorstand: Schäberle, Michael, Gäufelden, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Binder, Thomas, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
Eigenheimgenossenschaft Hohenheimia-Hohenheim, eingetragene Genossenschaft, Stuttgart (Egilolfstr. 54, 70599 Stuttgart). Die Generalversammlung vom 19.05.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert; nun: Eigenheimgenossenschaft Hohenheimia eG. Gegenstand geändert; nun: Kauf, Einrichtung und Unterhaltung eines Studentenwohnheimes mit angeschlossenen Räumen für den gesellschaftlichen Umgang der Mitglieder und Studenten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Eigenheimgenossenschaft Hohenheimia-Hohenheim, eingetragene Genossenschaft, Stuttgart (Egilolfstr. 54, 70599 Stuttgart). Bestellt als Vorstand: Vaclavicek, Peter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Bolay, Wolfram, Herrenberg, * ‒.‒.‒‒.
Eigenheimgenossenschaft Hohenheimia-Hohenheim, eingetragene Genossenschaft, Stuttgart (Egilolfstr. 54, 70599 Stuttgart). Die Generalversammlungen vom 18.05.2002 und vom 22.05.2004 haben die Änderung der Satzung in § 41 (Geschäftsanteil) und § 13 Abs.5 (beschränkte Nachschusspflicht) beschlossen. Die Nachschusspflicht ist auf den ersten Geschäftsanteil in Höhe von 300 EUR beschränkt. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. Nunmehr bestellt als Vorsitzender: Bolay, Hans Georg, Großbottwar, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Bolay, Wolfram, Herrenberg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Müller, Arwed, Diplomlandwirt, Stuttgart. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde auf den ersten Geschäftsanteil beschränkt. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.