Eiko Reins Ziegeleien Beteiligungs GmbH, Jemgum (Fährpatt 1, 26844 Jemgum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Eiko Reins Ziegeleien Beteiligungs GmbH (Amtsgericht Walsrode, HRB 121747) am 06.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Eiko Reins Ziegeleien Beteiligungs GmbH, Jemgum (Hofstr. 4, 26844 Jemgum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2005/23.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2006 mit der Eiko Reins Ziegeleien Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hambergen (vormals firmierend unter Ziegel- und Klinkerwerk Hambergen Verwaltungsgesellschaft mbH; Amtsgericht Walsrode, HRB 121747) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.