HRA 727675: Ein Mann CW GmbH & Co. KG, Böbingen an der Rems, Schelmenstraße 14, 73560 Böbingen an der Rems. Berichtigung der Geschäftsanschrift: Schelmenstraße 24, 73560 Böbingen an der Rems.
HRB 737802: Ein Mann GmbH, Böbingen an der Rems, Schelmenstraße 24, 73560 Böbingen an der Rems. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.05.2021 mit Nachtrag vom 13.07.2021 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ein Mann CW GmbH & Co. KG", mit Sitz in Böbingen an der Rems, Amtsgericht Ulm HRA 727675, gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 737802: Ein Mann GmbH, Böbingen an der Rems, Schelmenstraße 24, 73560 Böbingen an der Rems.
HRB 737802: Ein Mann GmbH, Böbingen an der Rems, Schelmenstraße 24, 73560 Böbingen an der Rems. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.05.2021 mit Nachtrag vom 13.07.2021 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ein Mann CW GmbH & Co. KG", mit Sitz in Böbingen an der Rems gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 727675: Ein Mann CW GmbH & Co. KG, Böbingen an der Rems, Schelmenstraße 14, 73560 Böbingen an der Rems. (Die umfassende Auswertung von Persönlichkeitsrechten des Künstlers Carlo Waibel in allen Medien, insbesondere die Auswertung des Allgemeinen Persönlichtkeitsrechtes, des Rechtes am eigenen Bild, des Rechtes am eigenen Image, Namensrechte etc., durch das Unternehmen selbst aber auch durch Abschluss von Nutzungsverträgen mit Dritten (z.B. Testimonialverträge, Sponsorenverträge etc), sowie die Auswertung weiterer Rechte von Carlo Waibel wie z.B. Leistungsschutzrechte, Urheberrechte etc und verlegerische Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Besitz und das Verwalten eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schelmenstraße 14, 73560 Böbingen an der Rems. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ein Mann CW Verwaltungs GmbH, Böbingen an der Rems (Amtsgericht Ulm HRB 742492), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ein Mann GmbH", Böbingen an der Rems (Amtsgericht Ulm HRB 737802) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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