HRB 2623: Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH, Rothenburg ob der Tauber, Bahnhofstr. 15, 91541 Rothenburg ob der Tauber. Die Verschmelzung wurde am 04.10.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Registergericht Luxemburg B 114750).
HRB 2623: Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH, Rothenburg ob der Tauber, Bahnhofstr. 15, 91541 Rothenburg ob der Tauber. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 21.03.2018 mit der Property Trust Rothenburg 1 S.á.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (B 114750) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2623: Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH, Rothenburg ob der Tauber, Bahnhofstr. 15, 91541 Rothenburg ob der Tauber. Die Gesellschaft hat am 13.04.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Property Trust Rothenburg 1, S.à r.l mit dem Sitz in Luxemburg / Luxemburg (B 114750) eingereicht.a. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zur Glaubhaftmachung bedarf es der gläubigerseitigen Darlegung einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit der Gefährdung seiner Forderung. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j Abs. 1 UmwG steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Forderungen, für welche Sicherheit geleistet werden soll, können aus Vertrag oder Gesetz resultieren; auch öffentlich-rechtliche Forderungen sind von § 122j UmwG erfasst. Sicherheitsleistung können jedoch nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Grundsätzlich nicht von § 122j UmwG erfasst sind jedoch dingliche Ansprüche, da diese bereits durch das zugrunde liegende dingliche Recht gesichert sind. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung aus dem dinglichen Rechtstitel durchsetzbar sind; ist dies nicht der Fall, bleibt § 122j UmwG anwendbar. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist schriftlich unmittelbar gegenüber der Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH unter deren Geschäftsanschrift Bahnhofstr. 15, D-91541 Rothenburg ob der Tauber, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, nach Parteien, Rechtsgrund und Höhe erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Hat der Gläubiger mehrere Forderungen, ist von ihm zu präzisieren, für welche Forderung(en) er Sicherheit verlangt. Die Sicherheitsleistung muss binnen zwei Monaten nach dem Tag an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, schriftlich gefordert werden.b. In Übereinstimmung mit Art. 1021-9 LSC können Gläubiger der übernehmenden luxemburgischen Property Trust Rothenburg 1, S.à r.l., deren Forderungen vor dem Tage der Veröffentlichung in dem offiziellen luxemburgischem Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan (Recueil électronique des Sociétés et Associations) entweder (i) der notariell beurkundeten Niederschrift der außerordentlichen Gesellschafterversammlung, durch welche die Verschmelzung genehmigt wurde (das "EGM") oder (ii) falls kein Gesellschafter der übernehmenden luxemburgischen Property Trust Rothenburg 1, S.à r.l. die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verlangt hat, der notariellen Bescheinigung, ausgestellt durch einen luxemburgischen Notar auf Verlangen der übernehmenden luxemburgischen Property Trust Rothenburg 1, S.à r.l., durch welche bestätigt wird, dass alle Erfordernisse nach luxemburgischen Recht für die Wirksamkeit der Verschmelzung erfüllt wurden, begründet wurden, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes (Tribunal d'Arrondissement), in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, die Stellung von angemessenen Sicherheiten für fällige oder noch laufende Forderungen für den Fall beantragen, dass sie glaubhaft nachweisen können, dass die Verschmelzung die Befriedigung ihrer Forderungen gefährdet und keine angemessenen Sicherheiten von der Schuldnerin gestellt wurden.c. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft handelt. Minderheitsgesellschafter sind weder bei der übertragenden Gesellschaft, noch bei der übernehmenden Gesellschaft vorhanden.d. Unter der Geschäftsanschrift der übertragenden Gesellschaft, Bahnhofstr. 15, D-91541 Rothenburg ob der Tauber können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.
HRB 2623: Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH, Rothenburg ob der Tauber, Bahnhofstr. 15, 91541 Rothenburg ob der Tauber. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wood, Ralph John, Emfield EN3 5RS / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2623:Einkaufszentrum Rothenburg/Tbr. Besitz GmbH, Rothenburg ob der Tauber, Bahnhofstr. 15, 91541 Rothenburg ob der Tauber.Bestellt: Geschäftsführer: Wood, Ralph John, Emfield EN3 5RS / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: McGuire, Martin Anton, Edinburgh/Großbritannien / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Ray, Richard Gordon, Brüssel/Belgien / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
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